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Mit einer Umschulung frisch durchstarten – Bildungsangebote des BNW

Wissenswertes für die Umschulungsmaßnahmen

Eine Umschulungsmaßnahme bietet Arbeitssuchenden die Möglichkeit, sich durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen in einem neuen Berufsfeld Jobmöglichkeiten und Karrierechancen zu eröffnen.
Als Ihr erfahrener Partner im Bereich der Umschulungen steht das BNW Ihnen zur Seite und hilft Ihnen, die beste Umschulungsmöglichkeit für Ihre Bedürfnisse zu finden. Auf dieser Informationsseite stellen wir Ihnen alles Wissenswerte rund um das Thema Umschulungsmaßnahmen zusammen.

Was ist eine Umschulung?

Eine Umschulungsmaßnahme ist eine Aus- bzw. Weiterbildung für einen anderen als den zuvor ausgeübten Beruf. Dabei haben Quereinsteiger einen Vorteil gegenüber Auszubildenden: Durch ihre Erfahrungen und Kenntnisse, die sie bereits in ihrem vorherigen Beruf erworben haben, können sie die Ausbildungszeit verkürzen und auch in ihrem späteren (neuen) Berufsfeld von diesen Kenntnissen und Erfahrungen profitieren.

Das Ziel einer Umschulungsmaßnahme ist also am Ende ein Berufswechsel, um die persönlichen Chancen und Möglichkeiten am Arbeitsmarkt zu verbessern. Dabei sind die Umschulungen keine einfache Umorientierung, sondern versteht sich als um etwa 30% kürzere Ausbildung und Vorbereitung auf einen anerkannten Berufsabschluss. Personen, die im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme einen Berufsabschluss erworben haben, punkten bei potenziellen Arbeitgebern mit ihrer höheren Erfahrung und dem dennoch hochaktuellen Wissen – der ideale Ausgangspunkt für einen neuen Karrierestart!

Übrigens gibt es neben den Umschulungen bei einem Bildungsträger auch die schulische Umschulungsmaßnahme (Umschulungen an Berufsfachschulen) und die betriebliche Umschulungsmaßnahme (Umschulungen in einem Betrieb, Abschluss eines speziellen Umschulungsvertrages).

Alle Umschulungen können durch einen Leistungsträger finanziert werden, wenn dafür die Voraussetzungen vorliegen – doch dazu weiter unten mehr.

Für wen eignen sich Umschulungen?

Umschulungen eignen sich besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr in ihren erlernten Beruf tätig sein können oder wollen. Häufig sind veränderte Arbeitsmarktsituationen ausschlaggebend für eine Umschulung, oft auch gesundheitliche Einschränkungen, die das Ausüben der erlernten Tätigkeit unmöglich machen.

Da die Umschulungen eine verkürzte Form der Ausbildung darstellen, müssen die Interessierten nicht zwingend eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können – ihre Erfahrung aus dem erlernten oder zuvor ausgeübten Beruf ermöglicht erst die verkürzte Ausbildung.

Wer bezahlt eine Umschulung?

Aus dem erlernten Beruf auszutreten, um einen gänzlich neuen Bereich neu zu erlernen, erfordert erstens Mut, an zweiter Stelle aber auch das notwendige finanzielle Polster. Wer während der Umschulung Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Arbeitsamt für die finanzielle Unterstützung gewinnen kann, hat dabei die besten Chancen: Die Leistungsträger übernehmen nach der Genehmigung die Kosten der Umschulungsmaßnahmen, meist im Rahmen eines Bildungsgutscheins. Hierfür gibt es jedoch einige Voraussetzungen:

Beratung durch den jeweiligen Kostenträger

Eine Umschulung Arbeitsamt oder Jobcenter finanziell begleichen zu lassen, kommt nicht für alle Interessierten in Betracht. Wichtig ist daher vor Beginn der Maßnahme eine Information der zuständigen Stelle. Wer bei seiner Umschulung Jobcenter oder Agentur für Arbeit um Unterstützung bittet, muss sich zunächst einer Prüfung der zuständigen Abteilung unterziehen.

Vorlage der Voraussetzungen

Bildungsgutscheine werden nur dann ausgestellt, wenn drei Punkte erfüllt wurden:

- Die Maßnahme ist geeignete, eine bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern bzw. zu beenden
- Der angestrebte Beruf bietet gute Chancen am Stellenmarkt und ist stark gefragt.
- Der angestrebte Beruf kann nicht durch andere Weiterbildungsmaßnahmen ergriffen werden.

Liegen die genannten, allgemeinen Voraussetzungen vor, können Sie sich Hoffnungen auf finanzielle Unterstützung durch einen Leistungsträger machen!

Was umfasst der Bildungsgutschein?

Im Rahmen der finanziellen Unterstützung durch den Bildungsgutschein erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Umschulung Leistungen, um die folgenden Ausgaben aufzufangen:

- Fahrkosten
- Lehrgangskosten
- Unterrichtsmaterial
- Arbeitskleidung
- Unterbringungskosten
- Evtl. Kosten für Kinderbetreuung

Besteht grundsätzlicher Anspruch auf ALG I oder II werden die entsprechenden Leistungen mit den Leistungsträgern gesondert besprochen – wenden Sie sich an Ihre zuständigen Sachbearbeiter, um einen gemeinsamen Plan für die Umschulung zu fassen.

Umschulung ohne Ausbildung – geht das?

Grundsätzlich sind Umschulungen verkürzte Ausbildungen, die auf die Erfahrungen und das Wissen aus vorherigen Berufen aufbauen sollen. Doch auch ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung ist es möglich, eine Umschulungsmaßnahme zu beginnen.

Umschulungsangebote stehen grundsätzlich allen Interessierten offen. Doch soll die Umschulungsmaßnahme über einen Bildungsgutschein finanziert werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

In diesen Sonderfällen kommt es besonders auf die vorher ausgeübte Tätigkeit an. Wer drei Jahre in einem Beruf gearbeitet hat, kann auch ohne abgeschlossene bzw. begonnene Ausbildung an einer Umschulungsmaßnahme teilnehmen. Wer seine erste Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen hat, hat ebenso gute Chancen auf die Übernahme der Kosten durch einen Leistungsträger.

Umschulung – Welche Berufe sind gefragt?

Je nach persönlichen Interessen können die unterschiedlichsten Berufe für ein Umschulungen in Frage kommen. Besonders guten und sicheren Zugang zum Arbeitsmarkt finden Sie in der Regel in einem der folgenden Berufszweige. Achtung – die hier aufgelisteten Berufszweige sind natürlich nur einige Beispiele!

- Fachinformatikerin / Fachinformatiker
- Industrieelektrikerin / Industrieelektriker
- CNC Zerspanungstechniker
- Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement
- Erzieher / Erzieherin
- Mediengestalter / Mediengestalterin

Neben den genannten Umschulungsberufen gibt es natürlich noch etliche andere Berufe, die Ihnen einen guten Zugang zum Arbeitsmarkt bieten!

Wie lange dauert eine Umschulung?

Umschulungen sind in der Regel um ein Drittel kürzer, als die reguläre Ausbildungszeit des jeweiligen Berufs. Bei klassischen, dreijährigen Ausbildungsgängen bedeutet dies eine reguläre Umschulungsdauer von 24 Monaten.
In Sonderfällen ist eine kürzere Umschulungszeit möglich – das Minimum beträgt hierbei jedoch 21 Monate.

Je nach persönlicher Situation ist eine Umschulungsmaßnahme auch in Teilzeit möglich – die Maßnahme verlängert sich dann natürlich entsprechend der Teilzeit-Belastung.

Umschulungen beim BNW – Fazit

Umschulungen bieten Interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in ihrem ursprünglich erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können oder wollen, einen Neustart am Arbeitsmarkt - Ist die Umschulung Quereinstieg in ein gefragtes Berufsfeld, verbessern sich die Chancen der Arbeitssuchenden enorm!
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenübernahme durch Leistungsträger (Arbeitsamt, Jobcenter) möglich und wird über einen sogenannten Bildungsgutschein geregelt.
Das BNW steht Ihnen bei ihrer Suche nach einer geeigneten Umschulungsmaßnahme mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite – sprechen Sie uns gerne an!

Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH

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Fax: 0511 96167-70

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