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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bildungsdienstleistungen

I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1 Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH (BNW), Lister Damm 2, 30163 Hannover mit unseren Kunden. Die AGB gelten für Rechtsbeziehungen mit Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.Die AGB gelten für alle Bildungsangebote und Dienstleistungen des BNW, insbesondere für Verträge über die Durchführung von Lehrgängen, Seminaren und Inhouse-Schulungen. Besondere Bedingungen sind nachstehend unter
II. Bedingungen für Lehrgänge sowie
III. Bedingungen für Seminare und Inhouse-Schulungen

geregelt.
Lehrgängesind langfristig angelegte Fortbildungen, die über einen Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten berufsbegleitend (Abend- und Wochenendkurse) oder im Vollzeitformat durchgeführt werden.
Seminare und Inhouse-Schulungen sind Fortbildungsveranstaltungen, die als ein- oder mehrtägige Tagesschulungen durchgeführt werden.
1.2 Die AGB gelten auch dann, wenn das BNW in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung der Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2 Anmeldung

2.1 Die Anmeldung zu Bildungsdienstleistungen des BNW kann nur schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder über die Website des BNW vorgenommen werden. Die Bildungsdienstleistungsangebote des BNW sind freibleibend.
2.2 Erst mit Zugang der Bestätigung durch das BNW kommt der Vertrag zustande. Die jeweilige Teilnehmerzahl kann begrenzt sein. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden oder findet eine Veranstaltung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht statt, so teilt das BNW dies unverzüglich, spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, mit.

3 Änderungen und Verlegungen von Veranstaltungen, Dozentenwechsel

Das BNW behält sich vor, Veranstaltungen räumlich/örtlich und/oder zeitlich zu verlegen oder einen Wechsel in der Person des jeweiligen Dozenten vorzunehmen. Soweit der Gesamtzuschnitt einer Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten, Verschiebungen im Ablaufplan und Änderungen des Programms weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts oder zur Forderung von Ersatz- und Folgekosten seitens der Teilnehmer.

4 Urheberrechtlicher Schutz

Die Lehrinhalte der Bildungsdienstleistungen sowie überlassenen Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum des jeweiligen Dozenten oder des BNW dar. Jeder angemeldete Teilnehmer hat das Recht, die im Rahmen der Bildungsdienstleistungen angebotenen Inhalte für seine persönlichen Zwecke zu verwenden, für sich auszudrucken oder als Dateien zu speichern. Die Teilnehmer dürfen an Dritte keine Kopien der Unterlagen – sei es entgeltlich oder unentgeltlich – weitergeben, vermieten, verleihen oder in anderer Form Kopierrechte abtreten. Die bereitgestellten Inhalte sind durch das BNW, Dozenten und Lizenzinhaber urheberrechtlich geschützt. Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen bleiben – auch auszugsweise – den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten.

5 Haftung

Ansprüche des Kunden und des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden und des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BNW, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das BNW nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung des BNW bei Arglist, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

6 Verantwortlichkeit des Kunden für das Handeln seiner Mitarbeiter

6.1 Auch in Fällen, in denen in diesen AGB keine ausdrückliche Regelung vorgesehen ist, hat der Kunde sich das Handeln seiner Mitarbeiter zurechnen zu lassen. Sollte durch das Handeln eines oder mehrerer Mitarbeiter des Kunden das BNW ein Nachteil entstehen, kann das BNW vom Kunden den Ausgleich dieses Nachteils verlangen.
6.2 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der Nutzung der Dienstleistungen des BNW für seine Mitarbeiter verantwortlich und stellt das BNW insoweit von jeglicher steuerlicher Haftung frei.

7 Datenspeicherung

Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke im Rahmen der Abwicklung der vertraglichen Beziehungen in maschinenlesbarer Form gespeichert und verwendet. Die Speicherung erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Teilnehmer können der Verwendung der Daten jederzeit widersprechen.

8 Vertragsergänzungen, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmung

Vertragsergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig. Erfüllungsort und für den kaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Hannover. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

II. BEDINGUNGEN FÜR LEHRGÄNGE

1 Zahlungsbedingungen

1.1 Die Zahlung der Lehrgangsgebühr erfolgt in einzelnen Raten, deren Höhe und Fälligkeit im Lehrgangsvertrag festgehalten sind.
Sie beinhaltet die Kosten für die Kursstunden und die von den Dozenten erstellten und im Kurs eingesetzten Skripte und Arbeitsblätter, die Ausstellung von Bescheinigungen und Zertifikaten sowie die Beratung und Betreuung während des Lehrgangs.
1.2 Die Prüfungsgebühr ist nicht Bestandteil der Lehrgangsgebühr und ist gesondert an die IHK zu entrichten. Nicht enthalten in der Lehrgangsgebühr sind die Kosten für Literatur (DIHK-Textbände, Nachschlagewerke, Gesetzestexte und weitere Sekundärliteratur), zusätzliche Arbeitsmittel wie z. B. Computer, Hard- und Software, eigene Kosten für Telefon, Porto und Datenfernübertragungen sowie für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung.

2 Kündigung

2.1 Nach Abschluss des Vertrages ist ein Rücktritt unter folgenden Bedingungen möglich: Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, ist der zurücktretende Teilnehmer von der Zahlung einer Ausfallgebühr befreit. Wird kein Ersatzteilnehmer gestellt, wir eine Ausfallgebühr erhoben. Bei einer Kündigung bis zu 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Bei Kündigung vom 27. bis 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Ausfallgebühr 25 % der Lehrgangsgebühr. Bei Kündigung ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Lehrgangsgebühren erhoben. Danach ist eine Kündigung in Schrift- oder Textform mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich, frühestens aber zum Ende der ersten 6 Monate nach Lehrgangsbeginn. Bei einer Kündigung werden die bis dahin angefallenen Lehrgangskosten anteilig abgerechnet; es wird aber mindestens eine Gebühr in Höhe von 50 % des Lehrgangspreises berechnet und fällig. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.2 Das BNW behält sich das Recht vor, Lehrgangsteilnehmern, die sich mit der vereinbarten Ratenzahlung mit zwei Raten im Verzug befinden, fristlos zu kündigen und die Teilnahme am Kurs zu versagen.
2.3 Der Teilnehmer hat den Nachweis des Zugangs der Rücktrittserklärung oder Kündigung beim BNW, z.B. durch ein Übergabe-Einschreiben, zu führen.

3 Ausfall, Änderungen und Verlegungen von Veranstaltungen, Dozentenwechsel

Das BNW hat das Recht, Lehrgänge aus Gründen, die das BNW nicht zu vertreten hat, abzusagen, z. B. bei Nichterreichen einer kostendeckenden Teilnehmerzahl im jeweiligen Lehrgang. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet. Die Lehrgangstermine und der Veranstaltungsort werden rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern Kursstunden aus gesundheitlichen oder organisatorischen Gründen, die das BNW zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden können, werden diese Stunden nachgeholt. Erforderliche Nachholtermine können auch an nicht regulären Kurstagen außerhalb der regulären Kurszeiten/-räume stattfinden. Das BNW behält sich vor, für Nachholtermine zusätzliche Dozenten einzusetzen.

4 Datenspeicherung

Die Teilnehmer erklären sich mit der Weitergabe der Daten an eine prüfende Institution (z.B. Industrie- und Handelskammer) für die Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung einverstanden.

III. BEDINGUNGEN FÜR SEMINARE UND INHOUSE-SCHULUNGEN

1 Zahlungsbedingungen

Die Gebühren für Seminare und Inhouse-Schulungen werden mit Erhalt der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar bis zum in der Rechnung festgesetzten Datum. Bei fehlendem Datum innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

2 Rücktritt und ordentliche Kündigung

2.1 Der Rücktritt von Seminaren und Inhouse-Schulungen ist vor Beginn möglich. Die Stornierung hat schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim BNW. In allen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro fällig.
2.2 Erfolgt der Rücktritt von Seminaren und Inhouse-Schulungen bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro an. Bei einer Stornierung zwischen 27 und 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühren berechnet. Bereits gezahlte Entgelte werden unter Einbehaltung der Bearbeitungs- und anteiligen Gebühr erstattet. Erfolgt der Rücktritt mit einer Frist von weniger als 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn, fällt die volle Gebühr an. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist nach Absprache mit dem BNW vor Beginn möglich.

3 Ausfall, Änderungen und Verlegungen von Veranstaltungen, Dozentenwechsel>

Das BNW hat das Recht, Seminare und Inhouse-Schulungen aus Gründen, die das BNW nicht zu vertreten hat, abzusagen, z. B. bei kurzfristigem Ausfall eines Dozenten aufgrund von Krankheit oder bei Nichterreichen einer kostendeckenden Teilnehmerzahl im jeweiligen Seminar. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall erstattet.

Stand: Januar 2019

lternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH

Höfestr. 19-21
30163 Hannover
Tel: 0511 96167-0

Fax: 0511 96167-70

E-Mail: info@bnw.de
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