Der Gutschein für Ihre berufliche Zukunft
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderangebot der Bundesagentur für Arbeit. Mit dem AVGS können Sie an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen, die Ihre Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz verbessert und Sie auf dem Weg in den Arbeitsmarkt unterstützt. Das Bildungsziel richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und wird im Gutschein festgelegt. Sie entscheiden eigenständig darüber, bei welchem Bildungsanbieter Sie den Gutschein einlösen.
Das legt der AVGS für Sie fest:
- Was ist das Ziel der Maßnahme?
- Wie lange soll die Maßnahme dauern?
- Wo bzw. in welcher Region soll die Maßnahme stattfinden?
- Wie lange ist der Gutschein gültig?
Unsere Angebote zum AVGS:
Der BNW-Kursfinder führt Sie in wenigen Schritten zu Ihrer passenden Maßnahme.
Welche AVGS-Varianten gibt es?
1. Maßnahmen bei einem Träger (MAT)
Sie erhalten die Förderleistung für eine Qualifizierung, die Ihre individuelle berufliche Eingliederung unterstützt.
Beispiele: Coaching, fachliche Weiterbildung
Förderberechtigt sind:
- Ausbildungssuchende
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
- Arbeitslose
- Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 39a SGB III fallen
2. Maßnahmen bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung (MPAV)
Sie erhalten die Förderleistung für eine Arbeitsvermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Dies beinhaltet keine Vermittlung in eine Berufsausbildung.
Förderberechtigt sind:
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
- Arbeitslose
3. Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)
Sie erhalten die Förderleistung für eine Feststellung Ihrer beruflichen Eignung in Bezug auf eine angestrebte Tätigkeit und zur beruflichen Orientierung. Die Maßnahme dauert maximal sechs Wochen und ist nicht mit einem Praktikum gleichzusetzen.
Beispiel: Zeitlich befristete Tätigkeit bei einem Arbeitgeber
Förderberechtigt sind:
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
- Arbeitslose
- Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 39a SGB III fallen
Was muss ich bei der Auswahl eines Bildungsanbieters beachten?
Damit der Gutschein eingelöst werden kann, müssen Bildungsanbieter nach der sogenannten Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) eine Zulassung für sich und ihre Maßnahmen nachweisen. Als Träger sind wir mit unseren Angeboten AZAV-zertifiziert und für die Förderung zugelassen.
Wie beantrage ich den AVGS?
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
- Im Beratungsgespräch erhalten Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, sofern Ihnen eine Maßnahme bei der beruflichen Eingliederung weiterhilft, die nicht über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter angeboten wird.
Wie löse ich den AVGS ein?
- Über KURSNET, das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit, können Sie Ihre passende Maßnahme finden. Das BNW stellt Ihnen hierfür auch einen eigenen, maßgeschneiderten Kursfinder zur Verfügung.
- Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam die weiteren Schritte. Bringen Sie den Gutschein bitte bereits zum Gespräch mit.
- Wir kümmern uns um die weiteren Formalitäten zur Bewilligung der Maßnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
- Nach der Teilnahme erhalten Sie von uns ein Zertifikat für Ihre Qualifizierung.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Trainings, Projekte und Maßnahmen, die
- Sie an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen.
- der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Hemmnissen dienen, die Ihre Beschäftigung bisher erschwerten oder verhinderten.
- Sie an eine selbständige Tätigkeit heranführen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Bewerbungstrainings, Individualcoachings in der Bewerbungsphase
- Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, Analyse des Arbeitsmarktes, Unterstützung bei der Nutzung der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit
- Analyse vorhandener Kompetenzen und Möglichkeiten der Qualifizierung
- fachliche Weiterbildung
- Vermittlung von PC- oder Englischkenntnissen
- Informationsveranstaltungen zu Existenzgründungen, Unterstützung bei der Vorbereitung einer selbstständigen Tätigkeit
Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?
Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, ein AVGS kann ausgegeben werden, muss aber nicht.