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Förderung von Weiterbildung

Wichtige Förderungen im Überblick

Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung – zum Beispiel den Bildungsgutschein oder Aufstiegs-BAföG.

Bildungsgutschein

Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem Schreiben wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.

Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,

  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

Inhalt des Bildungsgutscheins

Folgende Informationen sind auf dem Bildungsgutschein vermerkt:

  • Ziel der Weiterbildung
  • Dauer der Weiterbildung
  • regionaler Geltungsbereich
  • Kosten, die übernommen werden (zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrtkosten)
  • Gültigkeitsdauer

Soziale Absicherung

Sie sind sozial abgesichert, wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung besuchen, die mit Bildungsgutschein gefördert wird. Welche Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung von der Agentur für Arbeit übernommen werden, können Sie folgendem Merkblatt entnehmen: Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Beratung

Einen Bildungsgutschein können Sie nur erhalten, wenn Sie zuvor durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter beraten wurden.

Aktivierungs- und Vermittlungssgutschein (AVGS)

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie zwar keine Weiterbildung finanzieren, aber ein Coaching oder andere Qualifizierungen. Mit dieser Art von Maßnahmen können Sie Ihre Chancen auf einen Job aktiv verbessern.

Mit dem Gutschein sichert Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter zu, dass die Kosten für Ihre Maßnahme übernommen werden –  vorausgesetzt, sie erfüllt die Voraussetzungen, die auf dem AVGS vermerkt sind.

Wer hilft weiter?

Falls Sie sich unsicher sind, ob für Sie ein Bildungsgutschein oder ein AVGS infrage kommt: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei Ihrer Vermittlungsfachkraft oder informieren Sie sich weiter über die Voraussetzungen und Rahmenbedinungen des AVGS. Die Bundesagentur für Arbeit leistet einen Beitrag dazu, dass Beschäftigte von einer beruflichen Weiterbildung profitieren.

Welche Beschäftigten können gefördert werden?

Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.

Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?

Die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.

Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Die Lehrgänge müssen entweder zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden.

Wie sieht die Förderung aus?

Es wird ein Bildungsgutschein ausgegeben. Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Sie müssen ihn bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, solange er gültig ist.

Der Bildungsgutschein enthält auch Angaben dazu, welche Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten oder Fahrtkosten) übernommen werden.

Wer hilft weiter?

Weitere Informationen zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen finden Sie im Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung.

Lassen Sie sich in Ihrer Agentur für Arbeit oder in Ihrem Jobcenter zu den Fördervoraussetzungen beraten.

Weiterbildungsprämie

Wer eine Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt ("Umschulung" oder "Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung“) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen und nach dem 1. August 2016 begonnen haben. Die Ausbildungsdauer muss auf mindestens 2 Jahre festgelegt sein.

Wie sieht die Förderung aus?

Wer im Rahmen einer Umschulung die Zwischenprüfung bei einer Kammer erfolgreich ablegt, hat Anspruch auf eine Prämie von 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung festgelegt ist.

Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro.

Gut zu wissen: Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter nachweisen, dass Sie die Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Diese Prüfungen können in Deutschland nur von einer Kammer (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) durchgeführt werden. Sie können beispielsweise mit einer Zeugniskopie nachweisen, dass Sie die Abschlussprüfung vor einer Kammer  abgelegt und bestanden haben. Prüfungen bei anderen Bildungsträgern können nicht prämiert werden.

Bildungsprämie

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, unterstützt Sie die Bundesregierung bei einer berufsbezogenen Weiterbildung mit einer Bildungsprämie. Sie besteht aus einem Prämiengutschein und einem Spargutschein.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Förderfähig ist die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen – sofern diese nicht vom Arbeitgeber veranlasst sind. Auch wer sich im Bereich Grundbildung, Sprachen, IT oder zur Vorbereitung auf eine sogenannte Externenprüfung qualifizieren will, kann die Gutscheine beantragen. Neben Präsenzunterricht sind auch Fernlehrgänge förderfähig.

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Sie müssen mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden.
  • Ihr zu versteuerndem Jahreseinkommen beträgt weniger als 20.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 Euro).

Gut zu wissen: Es gibt keine Altersgrenze für die Förderung.

Wie sieht die Förderung aus?

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Teilnahmegebühren (höchstens 500 Euro). Sie bezahlen also einen Teil der Weiterbildung selbst, für den anderen Teil übergeben Sie dem Bildungsträger den Prämiengutschein. Beim Spargutschein werden vermögenswirksame Leistungen zur Finanzierung einer Weiterbildung verwendet.

Wer hilft weiter?

Weitere Informationen sowie Adressen von über 530 Beratungsstellen finden Sie auf der Internetseite zur Bildungsprämie.

Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH

Höfestr. 19-21
30163 Hannover
Tel: 0511 96167-0

Fax: 0511 96167-70

E-Mail: info@bnw.de
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