Aktivierungs- und Vermittlungssgutschein (AVGS)
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Sie zwar keine Weiterbildung finanzieren, aber ein Coaching oder andere Qualifizierungen. Mit dieser Art von Maßnahmen können Sie Ihre Chancen auf einen Job aktiv verbessern.
Mit dem Gutschein sichert Ihnen die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter zu, dass die Kosten für Ihre Maßnahme übernommen werden – vorausgesetzt, sie erfüllt die Voraussetzungen, die auf dem AVGS vermerkt sind.
Wer hilft weiter?
Falls Sie sich unsicher sind, ob für Sie ein Bildungsgutschein oder ein AVGS infrage kommt: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei Ihrer Vermittlungsfachkraft oder informieren Sie sich weiter über die Voraussetzungen und Rahmenbedinungen des AVGS. Die Bundesagentur für Arbeit leistet einen Beitrag dazu, dass Beschäftigte von einer beruflichen Weiterbildung profitieren.
Welche Beschäftigten können gefördert werden?
Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.
Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?
Die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.
Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Die Lehrgänge müssen entweder zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden.
Wie sieht die Förderung aus?
Es wird ein Bildungsgutschein ausgegeben. Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Sie müssen ihn bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, solange er gültig ist.
Der Bildungsgutschein enthält auch Angaben dazu, welche Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten oder Fahrtkosten) übernommen werden.
Wer hilft weiter?
Weitere Informationen zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen finden Sie im Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Lassen Sie sich in Ihrer Agentur für Arbeit oder in Ihrem Jobcenter zu den Fördervoraussetzungen beraten.
Weiterbildungsprämie
Wer eine Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt ("Umschulung" oder "Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung“) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten.
Wer kann eine Förderung erhalten?
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen und nach dem 1. August 2016 begonnen haben. Die Ausbildungsdauer muss auf mindestens 2 Jahre festgelegt sein.
Wie sieht die Förderung aus?
Wer im Rahmen einer Umschulung die Zwischenprüfung bei einer Kammer erfolgreich ablegt, hat Anspruch auf eine Prämie von 1.000 Euro. Voraussetzung ist, dass in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen eine Zwischenprüfung festgelegt ist.
Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung beträgt 1.500 Euro.
Gut zu wissen: Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter nachweisen, dass Sie die Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben. Diese Prüfungen können in Deutschland nur von einer Kammer (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) durchgeführt werden. Sie können beispielsweise mit einer Zeugniskopie nachweisen, dass Sie die Abschlussprüfung vor einer Kammer abgelegt und bestanden haben. Prüfungen bei anderen Bildungsträgern können nicht prämiert werden.