Generic filters
Exact matches only
Search in title
Search in content
Search in excerpt

Beruflich weiterbilden mit dem Bildungsgutschein

Einen Berufsabschluss erwerben

Auch als erwachsener Mensch können Sie einen staatlich anerkannten und auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Berufsabschluss erwerben. Hier stellen wir Ihnen zwei Möglichkeiten vor, für die Sie grundsätzlich eine Förderung erhalten können: Umschulungen und Teilqualifizierungen. In beiden Bereichen haben wir entsprechende Angebote für Sie. Doch zunächst einmal: was ist eigentlich eine Umschulung? Und was genau ist unter einer Teilqualifizierung zu verstehen?

Umschulung

Eine Umschulung ist genau genommen eine Berufsausbildung. Der Unterschied ist, dass sie um  ein Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt ist (also z.B. zwei statt drei Jahre) und dass sie Erwachsenen vorbehalten ist, die nach ihrer Schulzeit keine Berufsausbildung besucht oder abgeschlossen haben. Aber auch wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf keinen Job finden oder ihn aus anderen Gründen nicht mehr ausüben können, haben Sie die Möglichkeit, in einen neuen Beruf umzuschulen. Die Umschulung können Sie in einem Betrieb absolvieren und parallel die Berufsschule besuchen. Oder Sie machen die Umschulung bei einem Weiterbildungsträger. Und hier treten wir auf den Plan: Anstatt in die Berufsschule zu gehen, lernen Sie die Theorie bei uns und die fachliche Praxis findet in einem Betrieb statt, mit dem wir kooperieren. Wir begleiten Ihren Lernprozess so intensiv, wie Sie es für einen erfolgreichen Abschluss brauchen.

Wie bei jeder normalen Berufsausbildung auch, findet am Ende der Umschulung eine Prüfung vor einer anerkannten Stelle, z.B. der Industrie- und Handwerkskammer oder der Handwerkskammer, statt.

Damit Sie den Berufsabschluss sicher erreichen können, stellen wir Ihnen bei Bedarf begleitende Angebote zur Seite:

Vorbereitungslehrgänge

Diese kommen in Frage, wenn z.B. Ihre Schulzeit lange zurück liegt und Sie unsicher sind, ob Sie eine Umschulung schaffen. Ein Vorbereitungslehrgang hilft, sich wieder an das tägliche Lernen zu gewöhnen, erforderlichen Schulstoff aufzufrischen und sich so zu organisieren, dass das Lernpensum gut bewältigt werden kann.

Umschulungsbegleitende Hilfen

Sie greifen, wenn die Umschulung bei einem Betrieb mit begleitendem Berufsschulunterricht durchgeführt wird. Hier erhalten Sie bei Bedarf eine Art Nachhilfe und Vertiefung des Schulstoffs, damit Sie das Prüfungsziel sicher erreichen können.

Vorbereitung auf die Prüfung

Dieses Angebot kommt dann in Frage, wenn Sie eine Ausbildung, Umschulung oder Teile davon bereits durchlaufen haben. Im Lehrgang wiederholen Sie zielgerichtet den Stoff, der für die Prüfung relevant ist. Sie werden individuell darin unterstützt, Prüfungsängste zu überwinden und Ihre Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen.

Teilqualifizierungen

Der Begriff Teilqualifizierung (TQ) umschreibt eine Berufsausbildung, die in einzelne Teile zerlegt wurde. Deren Inhalte sind nur etwas anders zusammengestellt als in einer regulären Berufsausbildung. Sie orientieren sich nämlich an den erforderlichen Kenntnissen und Kompetenzen, die ein Betrieb für ein bestimmtes Einsatzfeld voraussetzt. Dies hat den Vorteil, dass Sie nach dem Besuch einer TQ auch schon in diesem Tätigkeitsbereich qualifiziert arbeiten können. Mit einer Kompetenzprüfung, die am Ende jeder TQ erfolgt, können Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Mit dem Besuch von TQ’s steigern Sie also Ihre Flexibilität, in unterschiedlichen betrieblichen Einsatzfeldern als qualifizierte Kraft zu arbeiten. Gleichzeitig  bauen Sie Stück für Stück an  Ihrer Berufsausbildung, die mit jeder besuchten TQ vollständiger wird.

Die einzelnen Teilqualifizierungen können zu beliebigen Zeitpunkten und in beliebiger Reihenfolge besucht werden. In der Summe ergeben sie wiederum alle Kompetenzen, die zu dem jeweiligen Berufsabschluss gehören. Haben Sie alle zur Berufsausbildung gehörigen TQ’s absolviert, können Sie den Berufsabschluss wiederum im Rahmen einer Prüfung vor der IHK, HWK oder einer anderen autorisierten Stelle erwerben.

Eine Berufsausbildung, die im Rahmen von Teilqualifizierungen absolviert wird, ist insbesondere für Menschen geeignet, die sich bereits in Erwerbsarbeit befinden und sich parallel zum Job beruflich weiterbilden wollen. Sie ist auch geeignet für Menschen, die z.B. Kinder versorgen oder Pflegeaufgaben übernommen haben und deren Zeit zum Lernen deshalb eingeschränkt ist.

Fachliche Qualifizierung

Die Arbeitswelt befindet sich in einem stetigen Wandel. Insbesondere im Zuge der Digitalisierung verändern sich Tätigkeiten und Arbeitsabläufe immer schneller. Aber auch andere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen erzeugen einen beruflichen Anpassungsdruck. Wie behalten Sie den Anschluss? Wie können Sie sich flexibel an neue Anforderungen anpassen? Und wie können Sie sich neue berufliche Möglichkeiten erschließen?

Ob es um den Erwerb grundlegender beruflicher Kompetenzen geht,  um den Ausbau von Kenntnissen und Fertigkeiten für bestimmte Tätigkeitsfelder oder um die Erweiterung spezifischer fachlicher Kenntnisse in einem Beruf – in unserem umfangreichen Kurse Portfolio finden Sie passende Qualifizierungsangebote.  Über jede besuchte Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die detailliert über Inhalte und den Umfang der Qualifizierung Auskunft gibt.

Förderung

Als qualifizierter Weiterbildungsträger sind wir für die Durchführung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen anerkannt und zertifiziert. Alle von uns angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen sind dementsprechend grundsätzlich durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter förderfähig. Diese entscheiden jedoch immer im Einzelfall, ob ein Antragsteller/eine Antragstellerin eine Förderung erhält. Ob Sie in den Genuss einer Förderung kommen, erfahren Sie, indem Sie einen Antrag stellen und das Gespräch mit einem Berater bei der regional für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter suchen.

Mit dieser Förderung kommen Sie beruflich weiter

Sie möchten Ihre Chancen bei der Jobsuche deutlich verbessern? Dann ist der Bildungsgutschein das Richtige für Sie: Mit diesem Gutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen. Er kann von Beratern der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter ausgestellt werden. Sie entscheiden eigenständig darüber, bei welchem Bildungsanbieter Sie den Gutschein einlösen möchten.

Das legt der Bildungsgutschein für Sie fest:

  • Was ist das Ziel der Weiterbildung?
  • Wie lange soll die Weiterbildung dauern?
  • Wo bzw. in welcher Region soll die Weiterbildung stattfinden?
  • Wie lange ist der Gutschein gültig?
  • Welche Kosten werden übernommen (z. B. Fahrtkosten)?

Unsere Angebote zum Bildungsgutschein:

Das BNW bietet in ganz Niedersachsen Qualifizierungsmöglichkeiten an. Unser Kursfinder führt Sie in wenigen Schritten zu passenden Angeboten.

Das sollten Sie wissen: Fragen und Antworten zum Bildungsgutschein

Wer kann den Bildungsgutschein beantragen?

Förderberechtigt sind:

  • Berufstätige
  • Arbeitsuchende
  • Arbeitslose

Die Weiterbildung muss als notwendig erachtet werden, um

  • drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden,
  • Arbeitslosigkeit zu beenden,
  • einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

Wie beantrage ich den Bildungsgutschein?

  1. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
  2. Im Beratungsgespräch erhalten Sie den Bildungsgutschein, sofern Sie eine Weiterbildung benötigen, die nicht über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter angeboten wird.

Wie löse ich den Bildungsgutschein ein?

  1. Über KURSNET, dem Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit, finden Sie Ihre passende Weiterbildung. Das BNW stellt Ihnen hierfür auch einen eigenen, maßgeschneiderten Kursfinder zur Verfügung.
  2. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam die weiteren Schritte. Bringen Sie den Gutschein bitte bereits zum Gespräch mit.
  3. Wir kümmern uns um die weiteren Formalitäten zur Bewilligung der Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
  4. Nach der Teilnahme erhalten Sie von uns ein Zertifikat für Ihre Qualifizierung.

Was muss ich bei der Auswahl eines Bildungsanbieters beachten?

Damit der Gutschein eingelöst werden kann, müssen Bildungsanbieter nach der sogenannten Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) eine Zulassung für sich und ihre Maßnahmen nachweisen. Als Träger sind wir mit unseren Angeboten AZAV-zertifiziert und für die Förderung zugelassen.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf die Förderung?

Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, ein Bildungsgutschein kann ausgegeben werden, muss aber nicht.

Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH

Höfestr. 19-21
30163 Hannover
Tel: 0511 96167-0

Fax: 0511 96167-70

E-Mail: info@bnw.de
© Copyright 2023 - Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram