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Bürgergeld bringt Änderungen: mehr Geld, mehr Anreize, mehr Chancen!

Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld wird ab dem 1. Januar 2023 in Deutschland gezahlt und löst das bisherige Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV, ab. Diese Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen wird durch das Bürgergeld grundlegend reformiert. Es soll nicht nur den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden sichern, sondern auch stärker auf die Lebensumstände der Betroffenen eingehen und die Entwicklung des Arbeitsmarktes einbeziehen.

Wie bisher ist jeweils das Jobcenter am Wohnort zuständig.

Wichtige Infos im Überblick Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II beziehen:

  • Müssen Sie keinen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen
  • Sind die bisherigen Ansprechpersonen in Ihrem Jobcenter weiterhin zuständig
  • Laufen all Ihre Maßnahmen weiter

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Der Regelsatz des Bürgergeldes wird ab dem 1. Januar in Höhe von 502 € für Alleinstehende ausgezahlt und ist somit um 53 € monatlich gestiegen.

Alle Regelsätze im Überblick:

502 € für Alleinstehende

451 € für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft

420 € für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren

348 € für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren

318 € für Kinder bis einschließlich 5 Jahren

Bürgergeld und Weiterbildung

Das Bürgergeld beinhaltet nicht nur die Erhöhung der Regelbedarfe, sondern auch grundsätzliche Änderungen rund um das Thema Weiterbildung. Ziel bestimmter Maßnahmen soll nun nicht mehr sein, Arbeitsuchende wie bisher schnellstmöglich wieder in den Job zu bringen, sondern gezielt und individuell Betroffene langfristig und erfolgreich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Als Anreiz werden mit der Einführung des Bürgergeldes ab Juli 2023 der Bürgergeld-Bonus und das Weiterbildungsgeld eingeführt. Für wen diese finanziellen Anreize ab wann möglich sind, zeigen wir hier.

Als Bestandteil der Bürgergeld-Regelungen werden Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld ab Anfang Juli 2023 ausgezahlt. Allerdings wird das Weiterbildungsgeld auch an die Teilnehmenden ausgezahlt, die ihre Weiterbildung bereits vor dem 1. Juli begonnen haben.

Ab Juli 2023 können erwerbstätige Bürgergeldempfänger*innen zudem einen größeren Teil ihres Einkommens behalten. Haben Sie ein Erwerbseinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro, dürfen Sie zukünftig 30 Prozent des Einkommens behalten. Bislang lag der Freibetrag bei 20 Prozent. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bedeutet dies, dass bis zu 48 Euro mehr bleiben.

Schüler*innen, Auszubildende und Studierende dürfen Einkommen bis zur Minijob-Grenze von 520 Euro behalten, ohne dass das auf das Einkommen der Eltern angerechnet wird. Gleiches gilt für das Taschengeld, das sie durch den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr erhalten. Üben Sie ein Ehrenamt aus und beziehen Bürgergeld, dann sind pro Jahr 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung anrechnungsfrei.

Bürgergeld-Bonus

Den Bürgergeld-Bonus erhalten Teilnehmende einer Maßnahme, die darauf ausgelegt ist, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig zu verbessern. Der Bonus in Höhe von 75 € monatlich wird dann ausgezahlt, wenn die Maßnahme länger als acht Wochen dauert. Die 75 € erhalten sie anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.

Bürgergeld-Bonus im Überblick:

  • 75 € pro Monat für alle Weiterbildungsmaßnahmen ohne Berufsabschluss
  • Einführung ab Juli 2023
  • für Weiterbildungen ab 8 Wochen

Weiterbildungsgeld

Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € monatlich wird Teilnehmenden gezahlt, die an einer berufsabschlussbezogenen Maßnahme teilnehmen. Dies gilt für Teilnehmende, die arbeitslos oder beschäftigt sind und zusätzlich SGB-II-Leistungen beziehen. Grundsätzlich gilt das Weiterbildungsgeld ab Juli 2023, wird aber auch dann ausgezahlt, wenn die berufsabschlussbezogene Weiterbildung vor dem 1. Juli angetreten wurde. Wie auch beim Bürgergeld-Bonus erhalten sie die 150 € anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.

Weiterbildungsgeld im Überblick:

  • 150 € pro Monat für alle abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen
  • Beim BNW sind Förderungen von Weiterbildungen wie Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungen auf Externenprüfungen (die zum Berufsabschluss führen) möglich
  • Einführung ab Juli 2023

Die Unterschiede auf einem Blick:

Der Bürgergeld-Bonus wird für eine Weiterbildung ohne Berufsabschluss von mindestens acht Wochen gezahlt und beträgt 75 € im Monat.

Das Weiterbildungsgeld wird nur für eine berufsabschlussbezogene Maßnahme gezahlt, wie zum Beispiel eine Umschulung oder Berufsausbildung, und beträgt 150 € monatlich.

Weiterbildungsprämie

Zusätzlich zum Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus kann eine Prämie in Höhe von bis zu 2.500 € ausgezahlt werden. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Teilnahme an Weiterbildungen, die zum Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes führt, nach dem 1. August 2016 begonnen wurde und auf 2 Jahre festgelegt ist
  • 1.500 € Prämie: Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung
  • 1.000 € Prämie: Ablegen einer erfolgreichen Zwischenprüfung im Rahmen einer Umschulung, sofern eine Zwischenprüfung in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen festgelegt ist

WICHTIG: Bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter muss nachgewiesen werden, dass die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung erfolgreich bei einer Kammer bestanden wurde.

Weitere Fördermöglichkeiten

Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es nicht nur den finanziellen Bonus während Ihrer Weiterbildung, sondern auch eine bis zu 100% Förderung Ihrer Maßnahme mit dem Bildungsgutschein.

Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH

Höfestr. 19-21
30163 Hannover
Tel: 0511 96167-0

Fax: 0511 96167-70

E-Mail: info@bnw.de
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