Was ist Bürgergeld?
Das Bürgergeld wird ab dem 1. Januar 2023 in Deutschland gezahlt und löst das bisherige Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV, ab. Diese Grundsicherung für erwerbsfähige und bedürftige Menschen wird durch das Bürgergeld grundlegend reformiert. Es soll nicht nur den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden sichern, sondern auch stärker auf die Lebensumstände der Betroffenen eingehen und die Entwicklung des Arbeitsmarktes einbeziehen.
Wie bisher ist jeweils das Jobcenter am Wohnort zuständig.
Wie hoch ist das Bürgergeld?
Der Regelsatz des Bürgergeldes wird ab dem 1. Januar in Höhe von 502 € für Alleinstehende ausgezahlt und ist somit um 53 € monatlich gestiegen.
Alle Regelsätze im Überblick:
502 € für Alleinstehende
451 € für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
420 € für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
348 € für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
318 € für Kinder bis einschließlich 5 Jahren
Bürgergeld und Weiterbildung
Das Bürgergeld beinhaltet nicht nur die Erhöhung der Regelbedarfe, sondern auch grundsätzliche Änderungen rund um das Thema Weiterbildung. Ziel bestimmter Maßnahmen soll nun nicht mehr sein, Arbeitsuchende wie bisher schnellstmöglich wieder in den Job zu bringen, sondern gezielt und individuell Betroffene langfristig und erfolgreich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Als Anreiz werden mit der Einführung des Bürgergeldes ab Juli 2023 der Bürgergeld-Bonus und das Weiterbildungsgeld eingeführt. Für wen diese finanziellen Anreize ab wann möglich sind, zeigen wir hier.
Als Bestandteil der Bürgergeld-Regelungen werden Bürgergeld-Bonus und Weiterbildungsgeld ab Anfang Juli 2023 ausgezahlt. Allerdings wird das Weiterbildungsgeld auch an die Teilnehmenden ausgezahlt, die ihre Weiterbildung bereits vor dem 1. Juli begonnen haben.
Bürgergeld-Bonus
Den Bürgergeld-Bonus erhalten Teilnehmende einer Maßnahme, die darauf ausgelegt ist, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig zu verbessern. Der Bonus in Höhe von 75 € monatlich wird dann ausgezahlt, wenn die Maßnahme länger als acht Wochen dauert. Die 75 € erhalten sie anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.
Weiterbildungsgeld
Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € monatlich wird Teilnehmenden gezahlt, die an einer berufsabschlussbezogenen Maßnahme teilnehmen. Dies gilt für Teilnehmende, die arbeitslos oder beschäftigt sind und zusätzlich SGB-II-Leistungen beziehen. Grundsätzlich gilt das Weiterbildungsgeld ab Juli 2023, wird aber auch dann ausgezahlt, wenn die berufsabschlussbezogene Weiterbildung vor dem 1. Juli angetreten wurde. Wie auch beim Bürgergeld-Bonus erhalten sie die 150 € anrechnungsfrei und zusätzlich zum Regelbedarf.
Die Unterschiede auf einem Blick:
Der Bürgergeld-Bonus wird für eine Weiterbildung ohne Berufsabschluss von mindestens acht Wochen gezahlt und beträgt 75 € im Monat.
Das Weiterbildungsgeld wird nur für eine berufsabschlussbezogene Maßnahme gezahlt, wie zum Beispiel eine Umschulung oder Berufsausbildung, und beträgt 150 € monatlich.
Weiterbildungsprämie
Zusätzlich zum Weiterbildungsgeld und Bürgergeld-Bonus kann eine Prämie in Höhe von bis zu 2.500 € ausgezahlt werden. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Teilnahme an Weiterbildungen, die zum Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes führt, nach dem 1. August 2016 begonnen wurde und auf 2 Jahre festgelegt ist
- 1.500 € Prämie: Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beziehungsweise der Externen-/Nichtschülerprüfung
- 1.000 € Prämie: Ablegen einer erfolgreichen Zwischenprüfung im Rahmen einer Umschulung, sofern eine Zwischenprüfung in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen festgelegt ist
WICHTIG: Bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter muss nachgewiesen werden, dass die Zwischen- bzw. Abschlussprüfung erfolgreich bei einer Kammer bestanden wurde.
Weitere Fördermöglichkeiten
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